Beitragsordnung
Um die finanziellen Verpflichtungen im Verein einheitlich und für die Mitglieder nachvollziehbar zu gestalten, beschließt der Verein Inselhunde Schöneberg e. V. auf der Grundlage der Satzung in ihrer aktuell gültigen Fassung in der Mitgliederversammlung vom 15.09.2024 folgende Beitragsordnung, die alle bisherigen Versionen dieser Beitragsordnung ab sofort ersetzt.
1. Mitgliedsbeitrag
wird gemäß Satzung §9.6
jährlich neu festgelegt und
beträgt pro Jahr - 40,00
2. Verwaltungskosten
Postalischer Versand von Dokumenten in Papierform - 2,50
Postalischer Versand via Einwurf
Einschreiben - 3,50
Postalischer Versand via Einschreiben +
Rückschein -
6,00
Mahngebühr auf offenen Posten
- 5,00 €
Gebühr für
Lastschriftrückläufer -
3,00
Gebühr für die Einholung von
Adressauskünften -
25,00
3. Nichtgeleisteter Arbeitseinsatz
Der nichtgeleistete Arbeitseinsatz ist gemäß Satzung (§ 5.9) geregelt.
4. Fälligkeit
Die in dieser Beitragsordnung
geregelten Gebühren und sonstige
Zahlungsverpflichtungen sind
gemäß der Zahlungsfrist der
Rechnung, in welcher diese
aufgeführt sind, zur Zahlung
fällig.
5. Änderungen
Änderungen dieser Beitragsordnung
sind grundsätzlich nur durch
Beschluss der Mitgliederversammlung
zulässig. Ändern sich
Beträge, die von Dritten
abhängig sind (z.B.
Versandgebühren), ist der Vorstand
berechtigt, den entsprechenden Eintrag
auch ohne Beschluss der
Mitgliederversammlung anzupassen. Die
Mitglieder des Vereins sind dann
entsprechend über die Anpassung zu
informieren.